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Protan ist ein Unternehmen, das in mehreren Branchen und Ländern vertreten ist. Unser Hauptmarkt ist der Hoch- und Tiefbau. Wir tragen zum Aufbau des Landes in den Märkten bei, in denen wir unsere Produkte verkaufen und unsere Dienstleistungen erbringen.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen achtet Protan die Menschenrechte in unserer gesamten Geschäftstätigkeit und Lieferkette. Wir bemühen uns, unsere Geschäfte in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den zehn Prinzipien des UN Global Compact zu führen.
Die Arbeit von Protan in Bezug auf die Menschenrechte und das Transparenzgesetz ist im Vorstand und in der Geschäftsleitung verankert, da sie für die Dokumente zur Unternehmensführung verantwortlich sind, die die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte vorschreiben. Dazu gehören der Verhaltenskodex von Protan für alle Mitarbeiter und die ethischen Richtlinien für Lieferanten.
Protan hat ein Verfahren zur Bewertung des Risikos von Menschenrechtsverletzungen und Arbeitsbedingungen eingeführt. In dieser Hinsicht halten wir uns an die OECD-Leitlinien für verantwortungsbewusstes Handeln.
Protan hat die folgenden Menschen- und Arbeitsrechte, sowohl innerhalb unserer eigenen Organisation als auch bei unseren Zulieferern, als Bereiche identifiziert, auf die wir einen erheblichen Einfluss haben können:
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner sind für unsere Geschäftstätigkeit von entscheidender Bedeutung, können aber auch Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen bergen. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie unser Engagement für Ethik und Konformität teilen, sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten und die Menschenrechte respektieren. Wir erwarten auch, dass unsere Lieferanten und Geschäftspartner die ethischen Anforderungen von Protan einhalten.
Senden Sie Ihre Frage per E-Mail an hrsupport@protan.no. Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen antworten. Bitte geben Sie in der Betreffzeile Ihrer E-Mail "Menschenrechte/Transparenzgesetz" an.
Anhang: